Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß §113c SGB XI
Ziel des Projektes ist es, ein Personalbemessungsverfahren zu entwickeln, das auf Basis der Anzahl versorgter Pflegebedürftiger und ihrer Merkmale, wie sie im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessements (NBA) erhoben werden, nach Qualifikationsstufen differenzierte Personalmengen errechnet. Diese können dann im stationären und teilstationären Bereich direkte Grundlage für einrichtungsbezogene Verhandlungen und den Abschluss von Rahmenverträgen auf Landesebene sein. Laufzeit:01. Juli 2017 - 31. Dezember 2019
Forschungsteam:Prof. Dr. rer. pol. Guido Becke, Dipl. Soz.-wissWerner Brannath
Ingrid Darmann-Finck
Mathias Fünfstück
Stefan Görres
Agata Krempa
Sarah Sticht
Karin Wolf-Ostermann
Cora Zenz, M.A. Public Health Ziel des Projektes ist es, ein Personalbemessungsverfahren zu entwickeln, das auf Basis der Anzahl versorgter Pflegebedürftiger und ihrer Merkmale, wie sie im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessements (NBA) erhoben werden, nach Qualifikationsstufen differenzierte Personalmengen errechnet. Diese können dann im stationären und teilstationären Bereich direkte Grundlage für einrichtungsbezogene Verhandlungen und den Abschluss von Rahmenverträgen auf Landesebene sein. Laufzeit:01. Juli 2017 - 31. Dezember 2019
Forschungsteam:Prof. Dr. rer. pol. Guido Becke, Dipl. Soz.-wissWerner Brannath
Ingrid Darmann-Finck
Mathias Fünfstück
Stefan Görres
Agata Krempa
Sarah Sticht
Karin Wolf-Ostermann
Cora Zenz, M.A. Public Health Im Anschluss an die Pflegestärkungsgesetze der Jahre 2014 bis 2017, die vor allem eine Erweiterung der Leistungen für demenzielle erkrankte Personen und einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff betrafen, soll zukünftig auch auf Seiten des Pflegepersonals eine Neuordnung möglich werden.
Hierzu ist als nächstes wesentliches Element zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung in § 113c SGB XI ein Verfahren zur Bemessung des Pflegepersonals thematisiert. Konkret sind die Akteure der Selbstverwaltung verpflichtet, bis zum 30. Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben entwickeln und erproben zu lassen. Der Auftrag zur Entwicklung eines entsprechenden Instrumentes ist im Sommer 2017 an das SOCIUM der Universität vergeben worden.
Ziel des Projektes ist es, ein Personalbemessungsverfahren zu entwickeln, das auf Basis der Anzahl versorgter Pflegebedürftiger und ihrer Merkmale, wie sie im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessements (NBA) erhoben werden, nach Qualifikationsstufen differenzierte Personalmengen errechnet. Diese können dann im stationären und teilstationären Bereich direkte Grundlage für einrichtungsbezogene Verhandlungen und den Abschluss von Rahmenverträgen auf Landesebene sein. Für den ambulanten Sektor werden in einem Unterauftrag spezifische Hinweise für angemessene Personalrichtwerte ermittelt.
Laufzeit:01. Juli 2017 - 31. Dezember 2019
Forschungsteam:Prof. Dr. rer. pol. Guido Becke, Dipl. Soz.-wissWerner Brannath
Ingrid Darmann-Finck
Mathias Fünfstück
Stefan Görres
Agata Krempa
Sarah Sticht
Karin Wolf-Ostermann
Cora Zenz, M.A. Public HealthProjekttyp:Drittmittelprojekt